Abbildungen auf der Startseite zeigen Sonderausstattungen gegen Mehrpreis.

Unverbindlicher Hinweis: Der Erwerb oder das Leasing eines Elektrofahrzeugs, also eines reinen Batterieelektrofahrzeugs oder eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs, kann in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein. Der sog. Umweltbonus besteht aus einem Herstelleranteil sowie einer staatlichen Förderung durch den Bund. Näheres können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfahren, wo eine solche Förderung (Umweltbonus) beantragt werden kann. Ob und wenn ja, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen der Umweltbonus nach dem 31.12.2022 gewährt wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Es ist daher möglich, dass ein Fahrzeug im Falle einer Zulassung nach dem 31.12.2022 die dann geltenden Voraussetzungen für den Umweltbonus oder anderer Förderungen nicht mehr erfüllt und daher zu diesem Zeitpunkt keine Förderung für das Fahrzeug mehr gewährt wird. Der derzeitige Herstelleranteil am Umweltbonus wird jedoch für alle vor dem 01.01.2023 bestellten Fahrzeuge gewährt. Im Falle der Antragstellung, die unmittelbar durch den Endkunden erfolgen müsste, ist der Endkunde allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Antragsunterlagen verantwortlich. Mit diesem Hinweis ist keine Aussage darüber verbunden, ob eine solche Förderung im konkreten Fall in Betracht kommt und ob die Förderung tatsächlich gewährt wird.

Weitere Informationen zum sog. Umweltbonus finden Sie HIER unter https://mgmotor.de/umweltbonus

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